Freies Wahlrecht
Du hast die Wahl - Freies Wahlrecht des Leistungserbringers bei Ihrer Hilfsmittelversorgung
Du entscheidest:
Als gesetzlich Krankenversicherter kannst Du zwischen den Vertragspartnern deiner Krankenkasse den Leistungserbringer frei auswählen. Das bedeutet, dass Du als Versicherter und nur Du entscheidest, welchen Leistungserbringer Du wählst.
Weder die Krankenkasse noch Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Ärzte oder andere Marktteilnehmer haben dabei ein Mitspracherecht. Du entscheidest nach deinen persönlichen Bedürfnissen. Folgende Faktoren könnten für Dich ausschlaggebend sein:
- Wohnortnähe
- ein persönlicher Ansprechpartner
- ein bestehendes Vertrauensverhältnis
- Qualität der Versorgung
- Komplettabdeckung des notwendigen Versorgungsbedarfs
Aufgrund von Ausschreibungen und Verträgen für bestimmte Versorgungsbereiche kann dein Wahlrecht eingeschränkt sein. Beachte daher bei der Wahl des Leistungserbringers, dass dieser ein Vertragspartner deiner Krankenkasse ist. Nur so ist später eine Kostenübernahme der Krankenkasse gesichert. Solltest Du dich jedoch für einen vertragslosen Leistungserbringer entscheiden, können Mehrkosten entstehen. Um diese Kosten zu vermeiden, kannst Du u. a. auf die Informationspflicht der Krankenkassen zurückgreifen.
Informationspflicht der Krankenkasse
(§ 127 Absatz 5 SGB V)
Deine Krankenkasse ist verpflichtet, dich als Versicherten über die Vertragspartner (Leistungserbringer) sowie über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge zu informieren. Gerne stehen Dir auch die Leistungserbringer für Fragen bei diesem komplexen Thema zur Verfügung. Vergleiche die angebotenen Dienstleistungen und Produkte und entscheide dich für einen Leistungserbringer, der deinen Anforderungen gerecht wird.
Bist Du zufrieden?
Hast Du dich bereits für einen Leistungserbringer entschieden, bist aber mit der bestehenden Hilfsmittelversorgung/ -betreuung unzufrieden? Zögere nicht, den Leistungserbringer und als weiteren ersten Ansprechpartner auch Deine Krankenkasse zu kontaktieren! Die Krankenkasse wird sich bemühen, die Mängel und Kritikpunkte der Hilfsmittelversorgung zu beheben. Konnte jedoch nicht die gewünschte Besserung erreicht werden, kannst Du erneut von deinem freien Wahlrecht des Leistungserbringers Gebrauch machen und einen neuen Leistungserbringer wählen. Denn das Wohl der Patienten steht für alle an erster Stelle!
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